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Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für eine widerrufliche Jubiläumsleistung nach § 5 Abs. 4 EStG
Anmerkungen zum
Die Vorschrift des § 5 Abs. 4 EStG betrifft kein absolutes Passivierungsverbot, sondern schränkt die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen für steuerliche Zwecke nur ein.
Baut dementsprechend die Vorschrift des § 5 Abs. 4 EStG systematisch auf den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB auf, ist es nur konsequent, wenn der BFH die Vorschrift des § 5 Abs. 4 EStG nicht isoliert von den handelsrechtlichen Grundsätzen auslegt.
Das Urteil des BFH eröffnet damit den Weg für eine auf den konkreten Einzelfall (§ 242 Abs. 1 HGB) bezogene Wahrscheinlichkeitsprüfung und räumt somit den handelsrechtlichen Grundsätzen für die Bildung von Rückstellungen mehr Gewicht ein.
Nach dem setzt die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsleistungen auch unter der Geltung des § 5 Abs. 4 EStG nicht voraus, dass sich der Dienstberechtigte rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat. Der Beitrag nimmt zu diesem Urteil nachfolgend Stellung.
I. Einführung – Die gesetzliche Regelung des § 5 Abs. 4 EStG
Aufgrund des Steuerreformgesetzes 1990 wurde die Bildung einer Rückstellung für...