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Pensionsrückstellungen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen
Auch nach den Änderungen durch das SEStEG bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen stellt sich in der Praxis oftmals die Frage nach der Behandlung von Pensionszusagen, die von der Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt worden sind. Die für eine Pensionszusage gegenüber einem nicht an der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft beteiligten Arbeitnehmer gebildete Pensionsrückstellung wird – einschließlich einer etwaigen Rückdeckungsversicherung – vom übernehmenden Personenunternehmen unverändert fortgeführt. Dagegen ist bei einer Pensionszusage gegenüber einem Gesellschafter-Geschäftsführer danach zu differenzieren, ob die Umwandlung in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft erfolgt. Beide Fälle werden im Folgenden kurz analysiert.
I. Umwandlung in eine Personengesellschaft
1. Auflösung der Pensionsrückstellung?
Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft im Wege der steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge, also bei der Umwandlung durch Verschmelzung, sind nach Verwaltungsauffassung die zugunsten eines Gesellschafters ge...