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StuB Nr. 9 vom Seite 329

Kostenabzug von Bewirtungsaufwendungen

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Der BFH hat sich mit Urteilen vom – VI R 52/03 (BFH/NV 2007 S. 591 = Kurzinfo StuB 2007 S. 195) und vom – VI R 25/03 (= Kurzinfo StuB 2007 S. 281) zur Frage der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten als Werbungskosten geäußert. In dem Urteilsfall vom war der Kläger ein ranghoher Berufssoldat. Aufgrund seiner Pensionierung schied er im Jahr 2000 aus dem Dienst der Bundeswehr aus. Nach seiner offiziellen Verabschiedung fand in dem Offiziersheim ein Empfang statt, an dem Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer des Dienstherrn des Klägers sowie geladene Gäste teilnahmen. Dem Kläger wurden die Kosten für Speisen und Getränke i. H. von 1.996 DM in Rechnung gestellt. Nach einer Erstattung durch den Dienstherrn i. H. von 1.200 DM verblieben 796 DM, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht wurden. Das FA und das FG Köln ließen den Abzug nicht zu. Dem widersprach der BFH. Als Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen anzusehen. Hierfür muss zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang bestehen. Bei den Einkünften aus ni...