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Finanzbuchführung mit dem Industriekontenrahmen
I. Die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens
Unter betrieblichem Rechnungswesen werden alle Verfahren verstanden, mit denen die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme mengen- und wertmäßig erfasst und das so ermittelte Zahlenmaterial aufbereitet und weiterverarbeitet werden sollen.
Ausgangspunkt jeder Form des
Rechnungswesens ist stets die Erfassung und
Niederlegung der relevanten Daten von
Geschäftsvorfällen; dabei handelt es sich um
Vorgänge, die sich innerhalb des Betriebs oder in den Beziehungen des
Betriebs zu seiner Umwelt ereignen und zu Veränderungen in der Höhe
und/oder der Zusammensetzung des betrieblichen Vermögens (Anlage-,
Umlaufvermögen) und/oder Kapitals (Eigen-, Fremdkapital) führen,
wobei unter Umständen auch der Erfolg des Betriebs betroffen
ist.
Durch den Zwang
zur Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle aufgrund der Buchführungspflicht des Vollkaufmanns (§ 238 Abs. 1 HGB),
zu ihrer Fixierung in regelmäßig zu erstellenden Jahresabschlüssen (§ 242 HGB) und
zur Beachtung der Aufbewahrungspflichten und -fristen für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse sowie Buchungsbelege (§ 257 HGB)
erfüllen Buchführung und
Jahresabschlüsse eine A...