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Erfolgsneutrale versus erfolgswirksame Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
I. Das Problem
Gem. IAS 39 sind finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz in Kategorien einzuteilen. Danach richtet sich ihre Zugangs- und ihre Folgebewertung. Als Residualkategorie nicht-derivativer Finanzinstrumente bilden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ( available-for-sale financial assets) in praxi oft die größte Position. Diese Finanzinstrumente sind
im Zugang zum beizulegenden Zeitwert zzgl. Transaktionskosten (IAS 39.9, .43, .AG64) und
in der Folge regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert (IAS 39.9, .46, .AG67)
zu erfassen. Anders als bei Finanzinstrumenten, die gemäß der fair value-Option gewidmet oder zu Handelszwecken gehalten werden, erfolgt die Folgebewertung grundsätzlich erfolgsneutral. Die wichtigste Ausnahme bilden Wertminderungen, die erfolgswirksam zu verbuchen sind. Eine möglichst trennscharfe Abgrenzung von erfolgsneutraler und erfolgswirksamer Folgebewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten ist wünschenswert. Dadurch ließe sich der Spielraum zur gezielten Beeinflussung des Periodenergebnisses beschneiden. Fraglich ist, inwiefern IAS 39 diese Abgrenzung gelingt und die Erfassung von...