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FG Köln 17.01.2007 10 V 4341/06, NWB direkt 19/2007 S. 7

Überlassung von Anteilen an Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt Anteile an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft, so richtet sich die Höhe des geldwerten Vorteils nach § 11 Abs. 2 BewG.