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Aufwendungen für Sprachreise
Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise (9 Tage) nach Irland sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn die Reise zu nicht unerheblichem Umfang von privaten Motiven beeinflusst war (hier: ein Tag mit Stadtrundfahrt und Freizeit in Dublin sowie Tagesausflug nach Belfast).