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FG Saarland 13.02.2007 1 V 1336/06, NWB direkt 19/2007 S. 5

Notarkosten für Testamentserrichtung

Notarkosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuerpflichtigen und können deshalb nicht als Werbungskosten (etwa bei den Einkünften aus Kapitalvermögen) in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung.