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FG Niedersachsen 21.11.2006 15 K 167/05, NWB direkt 19/2007 S. 4

Steuerpflicht von Zahlungen für Tagespflege von Kindern

Zahlungen, die eine Pflegekraft vom Landkreis für die Tagespflege von Kindern erhält, sind nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Die für die Betreuung fremder Kinder gewährten Zahlungen sind keine Beihilfen i. S. des § 3 Nr. 11 EStG. Steuerbefreit sollen nur Zahlungen für denjenigen sein, der nach der Vorstellung der bewilligenden Stelle einer Beihilfe bedarf.