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BFH 19.08.2008 VII R 6/07, NWB direkt 19/2007 S. 3

Restschuldbefreiung bei Steuerhinterziehung

Steuerforderungen sind auch dann keine Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung i. S. von § 302 Nr. 1 InsO, wenn eine Steuerhinterziehung gem. § 320 AO vorliegt.