Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hessen 23.08.2006 6 K 2508/04, NWB direkt 19/2007 S. 3

Grenzen für den Erlass einer bestandskräftig festgesetzten Haftungsschuld

Sind Steuern oder Haftungsschulden bestandskräftig festgesetzt worden, können sie nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn diese Festsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen bzw. dem Haftungsschuldner nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen.