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NWB direkt Nr. 19 vom Seite 6

Rückstellung für ERA-Anpassungsfonds

Finanzverwaltung bestätigt Passivierungsmöglichkeit

Helmut Lehr

In der Elektro- und Metallindustrie werden Tarifverträge mit sog. Entgeltrahmenabkommen (ERA) geschlossen. Diese dienen der Vereinheitlichung der Entlohnung von Angestellten und Arbeitern. Nach Ansicht des BMF sind wegen der Verpflichtungen aus den ERA-Anpassungsfonds Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Eine Bilanzierung von Verpflichtungen aus schwebenden Geschäften scheidet aus.

Ziel des Reformprojekts ERA

ERA ist ein Reformprojekt zur Vereinheitlichung der Entgelte von Angestellten und Arbeitern in der Metall- und Elektroindustrie. Das überkommene Tarifrecht wird durch einheitliche Rahmenbedingungen modernisiert, um das gesteckte Ziel „gleiches Entgelt für gleiche Tätigkeiten” zu erreichen. Ein Teil der Beschäftigten erhält deshalb höhere Entgelte, während ein anderer Teil geringer entlohnt wird. Aus Gründen der Besitzstandswahrung wird das neue Tarifsystem aber nur schrittweise eingeführt. Die Tarifparteien gehen davon aus, dass die neue Tarifregelung systembedingt zu einer unvermeidbaren Mehrbelastung für die Unternehmen von 2,79 % führen wird.

Einführung erfolgt in zwei Phasen

Damit der Übergang möglichst reibungslos verläuf...