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OVG NRW 08.01.2007 14 B 1518/06, NWB 19/2007 S. 147

Vergnügungsteuer | Keine Vorauszahlungen auf Steuern nach dem KAG NRW

Das OVG NRW entschied mit Beschluss v. - 14 B 1518/06 (KStZ 2007 S. 79), dass Vorauszahlungen auf Steuern nach dem KAG NRW nicht erhoben werden können. In dem entschiedenen Fall hatte der Antragsgegner durch Bescheid v. die Antragstellerin zu Vorauszahlungen für Vergnügungsteuern für in einer Spielhalle aufgestellte Apparate mit Gewinnmöglichkeit herangezogen.