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Rechtsprechung zur Investitionszulage im Fördergebiet in 2006
Bekanntlich bringen die Investitionszulagengesetze 2005 und 2007 weitere Einschränkungen des Förderungsvolumens. Die hier besprochenen Urteile betreffen zwar Rechtslagen früherer Investitionszulagengesetze, gleichwohl können sie auch für neue Gestaltungspläne von Bedeutung sein, denn die Finanzämter sind gehalten, höchstrichterliche Entscheidungen weiterhin anzuwenden, soweit die Neufassungen der Investitionszulagengesetze 2005 und 2007 mit Vorschriften früherer Investitionszulagengesetze und mit anderen Fördergesetzen übereinstimmen.
I. Begünstigte Investoren
1. Nießbraucher als Investor
(BStBl 2006 II S. 272 NWB AAAAB-66613) betr. § 3 Abs. 1 InvZulG 1999.
Hinweis ▶ Greite, FR 2006 S. 45.
Die bei der Besprechung des Urteils (Richter/Richter, NWB F. 3 S. 14067) vorausgesagte Aufhebung des Nichtanwendungserlasses ist erfolgt. Nach dem (BStBl 2006 I S. 282) sind die Grundsätze des Urteils in allen noch offenen Fällen anzuwenden, in denen ein Nießbraucher eine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 sowie § 3a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 InvZulG 1999 beantragt. S. 1616
Auf Mieter soll das Urteil keine ...