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Gutachten „Einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer in der Europäischen Union”
Die Unternehmensbesteuerung in den Mitgliedstaaten der EU ist bisher nicht harmonisiert. Gravierende Unterschiede bestehen sowohl in den Bemessungsgrundlagen als auch in den Steuersätzen. Diese Belastungsunterschiede beeinträchtigen die grenzüberschreitenden Investitionen im Europäischen Binnenmarkt. Es kommt zu Verzerrungen der Wahl des Standorts, der Art der Investitionen sowie ihrer Finanzierung. Steueraufkommensverluste und Konflikte zwischen den Mitgliedstaaten über die Verteilung des Steueraufkommens sind die Folge. Als Reformoptionen hat der Wissenschaftliche Beirat des BMF in einem Gutachten vom März 2007 neben der Harmonisierung der Körperschaftsteuersätze eine Vereinheitlichung der Vorschriften zur steuerlichen Gewinnermittlung in der EU sowie zwei weiter reichende Koordinierungsmaßnahmen, die beide die Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage für EU-weit tätige Konzerne beinhalten, geprüft. Das Gutachten ist von der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de unter Finanz- und Wirtschaftspolitik/Wissenschaftlicher Beirat/Gutachten und Stellungnahmen/Ausgewählte Texte) abrufbar.