Mehrgeschossiger Anbau im Stile eines Wintergartens an das
Einfamilienhaus als „häusliches Arbeitszimmer” oder als
Betriebsstätte eines gewerblichen Kalenderverkaufs
Leitsatz
1. Ein im Stile eines Wintergartens durchgeführter, über
ein Keller-, Erdgeschoss und eine Empore im Obergeschoss verfügender,
überwiegend büromäßig ausgestatteter, von den privaten
Wohnräumen nicht eindeutig getrennter, für den gewerblichen Verkauf
von Kalendern an Firmenkunden genutzter Anbau an das Einfamilienhaus der
hauptberuflich nichtselbstständig als Journalistin tätigen
Steuerpflichtigen unterliegt der Abzugsbeschränkung für
„häusliche Arbeitszimmer”, wenn u.a. die Produktion und der
Vertrieb der Kalender fast ausschließlich durch außerhäusig
durchgeführte Fremdleistungen erbracht werden, der Anbau dementsprechend
auch z.B. keine technischen Einrichtungen für größere Druck-
und Bindearbeiten enthält, der Kalendervertrieb saisonbedingt in nur drei
Monaten jährlich stattfindet, kein fremdes Personal beschäftigt wird,
in dem Anbau auch kein nennenswerter Publikumsverkehr stattfindet und wenn
somit nach dem Gesamteindruck die büromäßige Nutzung und nicht
die betriebliche Nutzung zu Produktions- und Versandzwecken überwiegt.
2. Werden ein Kellerraum und ein WC mit Dusche in dem Anbau nicht
unerheblich privat mitgenutzt, ist insoweit der Betriebsausgabenabzug bereits
nach § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen.
3. Die Qualifikation als häusliches Arbeitszimmer wird nicht
dadurch aufgehoben, dass das Arbeitszimmer nicht nur vom Steuerpflichtigen
selbst, sondern auch vom Ehegatten genutzt wird, der im Unternehmen der
Klägerin unentgeltlich mithilft.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 820 Nr. 11 KÖSDI 2007 S. 15609 Nr. 7 IAAAC-43725
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