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KSR Nr. 5 vom Seite 4

Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten

Abziehbarkeit von Bewirtungsaufwendungen

Dr. Klaus Bracht und und Frank Retzlaff, beide Rechtsanwalt Steuerberater, Nathalie Dunger, Ernst & Young AG, Hamburg

Bewirtungsaufwendungen des Steuerpflichtigen können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit herangezogen werden. Die Feststellung, ob es sich um Aufwendungen aus beruflichem Anlass handelt, muss anhand einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werde. Der Anlass der Veranstaltung gilt nicht als allein maßgebliches Indiz.

Werbungskosten nach § 9 EStG

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht. Das ist bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Fall, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden. Dabei ist der objektive Zusammenhang stets zwingend erforderlich, während die subjektive Absicht kein notwendiges Merkmal des Werbungskostenbegriffs ist.

Nicht abzugsfähige Ausgaben

Der Werbungskostenabzug kommt nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, jedoch nicht bei „Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur F...