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Beratungsrecht | Keine Beratungshilfe bei kostenfreier Hilfe durch Schuldnerberatungsstelle
Ob Ratsuchende zur Beratung über einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch an eine Schuldnerberatungsstelle statt an einen Rechtsanwalt verwiesen werden können, ist umstritten. Das ) hat entschieden, dass die Verweisung an eine Schuldnerberatungsstelle jedenfalls solange verfassungsrechtlich unbedenklich ist, als keine unzumutbaren Wartefristen entstehen. Die Hilfeleistung einer Beratungsstelle ist in Fällen der außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern über die Schuldenbereinigung gleichrangig. Erst wenn dort wegen Überlastung keine qualifizierte Hilfe erbracht werden kann, hat der Schuldner Anspruch auf anwaltliche Beratungshilfe.