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BGH 28.02.2007 IV ZR 152/05, NWB 18/2007 S. 140

Versicherungsrecht | Wiederholter Hinweis auf Wahrheitspflicht durch den Versicherer

Ob eine schon im Formular für die Schadensmeldung enthaltene Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei einer späteren Nachfrage des Versicherers wiederholt werden muss, entscheidet sich je nach Einzelfall. Ein wiederholender Hinweis nach zwei Monaten ist jedenfalls entbehrlich, wenn der Versicherungsnehmer zuvor deutlich über den Verlust seiner Ansprüche bei unwahren oder unvollständigen Antworten aufgeklärt worden ist. Der BGH hält weder starre Fristen noch eine ausnahmslose Hinweispflicht der Versicherung bei weiteren Fragen für notwendig (Beschluss v. 28. 2. 2007 - IV ZR 152/05 NWB UAAAC-42198).