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Sozialversicherungsfreie Beschäftigung des Fremd-Geschäftsführers
Keine Arbeitnehmereigenschaft bei besonderen Umständen
Maßgebend für die Antwort auf die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung. Kann der Geschäftsführer einer GmbH aufgrund des engen Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und den Gesellschaftern über die Geschicke der GmbH frei entscheiden, liegt nach der Entscheidung des kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Mit dem Urteil liefert das LSG Hessen wichtige Entscheidungskriterien für die Frage der Sozialversicherungspflicht bei einer Geschäftsführertätigkeit.
Gesamtbild bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen
Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen hinsichtlich Zeit, Dauer und Art der Ausführung sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Eine selbständige Tätigkeit ist hingegen vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. Um feststellen zu k...