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FG Köln 17.01.2007 4 K 4321/04, NWB direkt 18/2007 S. 4

Rückabwicklung einer Gesellschaft

Der Verstoß gegen das Verbot aus §§ 5 Abs. 1, 56 Abs. 1 StBerG führt nicht zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrags nach § 134 BGB. Eine Anfechtung des Gesellschaftsvertrags mit Wirkung für die Vergangenheit ist nicht möglich. Eine rechtsgeschäftliche Rückabwicklung der Gesellschaft ist gem. § 41 Abs. 1 AO unbeachtlich.