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Ungarn | Gesetzesnovelle über Besteuerung unrentabler Unternehmen nach festgestellter Verfassungswidrigkeit einer Mindest-Körperschaftsteuer
Die am von der Regierung dem Parlament vorgelegte Gesetzesnovelle sieht nun eine Wahlmöglichkeit vor: Unternehmen geringer Rentabilität können sich entweder für die Zahlung einer Mindeststeuer i. H. von 2 % des korrigierten Erlöses oder für die Abgabe einer Steuerklärung entscheiden. Die Abgabe einer Steuererklärung ist allerdings mit dem Ausfüllen eines Fragebogens verbunden, der der Steuerbehörde eine gründliche Prüfung der Einkommenslage des Unternehmens ermöglicht.