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Vorsteuervergütung I: Antrag eines ausländischen Unternehmers nur mit Originalbelegen
Ein ausländischer Unternehmer, der die Vergütung seiner Vorsteuerbeträge nach § 18 Abs. 9 UStG beantragt, muss seinem Antrag die entsprechenden Rechnungen im Original beifügen. Eine Vorlage von Rechnungskopien entspricht nach dem nicht den gesetzlichen Anforderungen (§ 18 Abs. 9 Sätze 3 bis 5 UStG; Abschnitt 243 Abs. 3 Satz 1 UStR):
Der im Ausland ansässige Unternehmer muss den Antrag zusammen mit den Originalbelegen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, beim Bundeszentralamt für Steuern stellen (§§ 59 ff. UStDV i. V. mit § 18 Abs. 9 UStG). Der BFH macht in seiner Entscheidung deutlich, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, die nicht rückwirkend verlängert werden könne; bei schuldloser Versäumnis komme allerdings ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vori...