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FG Köln 15.11.2006 14 K 3584/02, BBK 9/2007 S. 4677

Höhe des Sachbezugs bei verbilligtem Kfz-Leasing

Wer verbilligt einen Pkw leasen kann, muss den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung versteuern; dieser berechnet sich als Differenz zwischen der tatsächlichen Leasing-Rate und der um übliche Preisnachlässe geminderten Leasing-Rate am Abgabeort (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Im Urteilsfall war der Arbeitnehmer bei einem Kfz-Markenhändler angestellt. Sein Arbeitgeber sorgte dafür, dass das zum gleichen Marken-Konzern gehörende Leasing-Unternehmen dem Arbeitnehmer verbilligte Leasing-Konditionen gewährte.

Das FG entschied, dass der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung in Höhe der Differenz zwischen der tatsächlichen Leasing-Rate und der um übliche Preisnachlässe geminderten Leasing-Rate am Abgabeort zu bewerten sei (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Bewertung nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG scheide aus, weil dem Arbeitnehmer...