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BFH  - II R 7/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13a Abs 1, ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 12 Abs 1, ErbStG § 12 Abs 3, BewG § 138 Abs 5 S 2 Nr 2, AO § 182 Abs 1

Rechtsfrage

1. Abgrenzung zwischen Übernahme-/Erwerbsvermächtnis und Sachvermächtnis

2. Sind die Steuervergünstigungen gemäß § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG bei Erwerb eines Rechts zur Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs durch Vermächtnis (Übernahmevermächtnis) zu gewähren?

3. Ist das unter 2 genannte Recht zur Übernahme des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit dem Verkehrswert (§ 12 Abs. 1 ErbStG) oder mit dem Grundbesitzwert (§ 12 Abs. 3 ErbStG) anzusetzen?

4. Kommt den Feststellungen nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG (hier: Anteil der Zurechnung) eine Bindungswirkung für den (Erbschaftsteuer-)Folgebescheid zu?

Bewertung; Bewertungsabschlag; Bindung; Freibetrag; Land- und Forstwirtschaft; Sachvermächtnis; Übernahmerecht; Vermächtnis; Zurechnung

Fundstelle(n):
NAAAC-43155

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