Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 87/02 EFG 2007 S. 1292 Nr. 16

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1UStG Nr. 52 a der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1

Einreihung von Bestandteilen einer Hüftgelenksprothese (Pfanneneinsätze und Schraubpfannendeckel)

Leitsatz

1. Bei Schraubpfannen und Pfannendeckeln künstlicher Hüftgelenkprothesen handelt es sich nicht um Teile und Zubehör, sondern um Einzelkomponenten des Hüftgelenkimplantats, so dass diese bei der Einfuhr dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

2. Der Begriff „Teile und Zubehör” ist im Zusammenhang mit Nr. 52 a der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG eng auszulegen.

3. Kommt dem Prothesenbestandteil eine eigenständige Funktion in dem zusammengesetzten Gelenk zu, handelt es sich um eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Einzelkomponente.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1292 Nr. 16
QAAAC-43141

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen