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IWB 8/2007 S. 1147

Schweden | steuerliche Abzugsfähigkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen

Anfang April 2007 hat die schwedische Regierung einen Gesetzesentwurf über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen für Eigenheimbesitzer von maximal 50.000 SEK im Jahr vorgelegt. Unter die begünstigten Leistungen sollen Reinigung, Waschen, Kochen, Kinderbetreuung und Gartenarbeit fallen. Ziel ist es, die Schwarzarbeit in diesen Bereichen einzudämmen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern.