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StuB Nr. 8 vom Seite 301

Unternehmensteuerreformgesetz 2008: Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

von StB Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernfragen
  • Investitionsabzugsbetrag: Was ist das überhaupt?

  • Was soll mit dem Investitionsabzugsbetrag erreicht werden?

  • Für welche Wirtschaftsgüter gibt es den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung?

Das im Entwurf vorliegende Unternehmensteuerreformgesetz sieht erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach der Gesetzesverkündung enden, eine Neufassung des § 7g EStG vor. Stpfl. können nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG-E für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag). Mit dem Investitionsabzugsbetrag gibt der Stpfl. dem Fiskus das Versprechen, später zu investieren. Hält er sein Versprechen und investiert er später tatsächlich, muss er im Jahr der Investition den Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell gewinnerhöhend hinzurechnen. Andererseits kann er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts um bis zu 40 % absetzen.

I. Zweck der Neuregelung

Die Neuregelung in § 7g Abs. 1 bis 4 EStG-E bezweckt eine Vorverla...