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StuB Nr. 8 vom Seite 289

Einführung einer Zinsschranke im Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

von Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg
Kernfragen
  • Was ist das Grundkonzept der Zinsschranken-Regelung?

  • Wie sind Zinsaufwand und Zinsertrag im Unternehmensteuerreformgesetz definiert?

  • Wie ist die Ausgestaltung der Zinsschranken-Regelung zu bewerten?

Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 verabschiedet. Der Entwurf hebt die Regelungen des § 8a KStG a. F. zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf und ersetzt diese durch eine „Zinsschranke” in § 4h EStG-E und § 8a KStG-E, die den Abzug von Zinsaufwendungen in bestimmten Fällen begrenzt.

I. Zielsetzung der Zinsschranken-Regelung

Der neue § 4h EStG-E beschränkt den Abzug des Zinsaufwandes eines Betriebs in Abhängigkeit von dem jeweils erzielten Gewinn. Ausweislich der Gesetzesbegründung verfolgt die Regelung mehrere Ziele: Zum einen soll verhindert werden, dass allein aus Gründen der Steueroptimierung eine hohe Fremdkapitalquote angestrebt wird, sie soll außerdem der Praxis entgegenwirken, dass Konzerne über Fremdkapitalgestaltungen in Deutschland erzielte Gewinne ins Ausland und Verluste ins Inland verlagern. Durch die gewinnabhängigen Abzugsbeschränkungen soll zudem ein Anreiz geschaffen we...