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Teilbetriebsaufgabe bei Praxisveräußerung
Die Veräußerung einer Radiologiepraxis unter Weiterführung von Akupunkturbehandlungen stellt gem. rkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB AAAAC-19445 (EFG 2007 S. 37) nur dann eine steuerlich begünstigte Teilbetriebsaufgabe dar, wenn ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisatorisch in sich geschlossener und für sich lebensfähiger Teil einer Gesamtpraxis vorliegt, sich die freiberufliche Arbeit also auf selbständige und wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit dazugehörigen unterschiedlichen Kunden-(Patienten-)kreisen erstreckt und eine gewisse organisatorische Selbständigkeit erreicht hat (Bezug: § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 und 2 EStG).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) betrieb eine Radiologiepraxis in einem eigenen Haus. Nachdem die Einn...