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Kooperationen von KMU: Neues Merkblatt des Bundeskartellamtes
Kleine und mittelständische Unternehmen leiden oft unter Wettbewerbsnachteilen gegenüber großen Firmen. Damit sie dennoch wettbewerbsfähig bleiben, gestattet das Kartellgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Kooperationen als Ausgleich für diesen Nachteil. Solche Kooperationen müssen seit einer Gesetzesänderung in 2005 nicht mehr bei den Kartellbehörden gemeldet werden. Vielmehr müssen die Unternehmen selbst einschätzen, ob eine Vereinbarung kartellrechtlich zulässig ist.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat jetzt eine neue Bagatellbekanntmachung und ein Merkblatt veröffentlicht, um KMU bei der Einschätzung von kartellrechtlichen zulässigen Mittelstandskooperationen mehr Rechtssicherheit zu geben. Mit der Bagatellbekanntmachung, die die bisherige Regelung aus dem Jahr 1980 ersetzt, erläutert ...