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Abgabe von Popkorn/Nachos in Kinos
Die Abgabe von Popkorn und Nachos in Kinos ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG zu behandeln. § 3 Abs. 9 Sätze 4 und 5 UStG haben indizielle Bedeutung im Rahmen richtlinienkonformer Auslegung.