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FG München 04.10.2006 1 K 3885/05, NWB direkt 17/2007 S. 7

Motorrad des angestellten Fahrlehrers privat mitveranlasst

Das selbst angeschaffte Motorrad des angestellten Fahrlehrers ist privat mitveranlasst, die Aufwendungen dafür fallen unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG.