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Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs im VZ 2001
Beträgt bei einem individuellen Grenzsteuersatz von 28 % für das Streitjahr 2001 der sich durch Umrechnung des Kindergelds für vier Kinder (14 280 DM) errechnete fiktive Steuerfreibetrag für jedes der Kinder 12 750 DM, ist das steuerlich zu verschonende Existenzminimum der Kinder bei weitem ausreichend von der Einkommensteuer freigestellt.