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Schema für die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach dem JStG 2007
Mit Einführung der nachgelagerten Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Altersversorgung und aus der Rürup-Leibrentenversicherung (Basis- oder Grundversorgung) wurden die Vorsorgeaufwendungen, die in die gesetzliche Altersversorgung und in die grundsätzlich seit dem mögliche freiwillig abschließbare „Rürup-Leibrentenversicherung„ eingezahlt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b EStG), in (nahezu) vollem Umfang steuerfrei gestellt (§ 10 Abs. 3 EStG). Vgl. hierzu SteuerStud 2006 S. 169 ff.
Damit aufgrund der Systemumstellung kein Steuerpflichtiger schlechter gestellt wird, sieht der Gesetzgeber für einen Übergangszeitraum ( bis ) eine Günstigerprüfung vor (§ 10 Abs. 4a EStG). Ist der Abzug der Vorsorgeaufwendungen, beispielsweise für nicht rentenpflichtversicherte Gewerbetreibende, nach der neuen Rechtslage ungünstiger, erfolgt der Abzug im Übergangszeitraum weiterhin nach der am geltenden Rechtslage.
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) vom 13. 12. 2006, BStBl I 2007 S. 28, wurde § 10 Abs. 4a EStG rückwirkend zum geändert (Art. 20 Abs. 4 JStG 2007). Damit soll ein höherer Abzug für die Beiträge zur Rürup-Leibrentenversicherung und somit ein Anreiz für eine zusätzliche ...