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BBK Nr. 8 vom Seite 463 Fach 30 Seite 1900

Körperschaftsteuer-Rückstellung

Udo Cremer

Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer” insbesondere der Kapitalgesellschaften. Grundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG). Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem EStG und dem KStG (§ 8 Abs. 1 KStG). Ausgangspunkt für die Berechnung der Körperschaftsteuer-Rückstellung bei Kapitalgesellschaften ist immer der handelsrechtliche Jahresüberschuss.

I. Sachverhalt

Die Gummi-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Düsseldorf legt ihren vorläufigen, nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss zum vor (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr):


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Aktiva
Bilanz zum
Passiva
Anlagevermögen
2.500.000 €
gezeichnetes Kapital
400.000 €
Umlaufvermögen
1.500.000 €
Gewinnrücklage
1.650.000 €
aktive RAP
75.000 €
Jahresüberschuss
750.000 €
versch. Passiva
1.275.000 €
4.075.000 €
4.075.000 €

S. 464Über das Konto „Sonstige betriebliche Erträge” wurde eine Dividenden-Einnahme nach Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 40.000 € netto verbucht. In der GuV-Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen” befinden sich u. a. folgende Ausgaben, die in der Buchführung jeweils auf separate Ko...