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Körperschaftsteuer-Rückstellung
Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer” insbesondere der Kapitalgesellschaften. Grundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 7 Abs. 1 KStG). Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach dem EStG und dem KStG (§ 8 Abs. 1 KStG). Ausgangspunkt für die Berechnung der Körperschaftsteuer-Rückstellung bei Kapitalgesellschaften ist immer der handelsrechtliche Jahresüberschuss.
I. Sachverhalt
Die Gummi-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Düsseldorf legt ihren vorläufigen, nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss zum vor (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr):
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Aktiva | Bilanz
zum |
Passiva | |
Anlagevermögen | 2.500.000 € | gezeichnetes Kapital | 400.000 € |
Umlaufvermögen | 1.500.000 € | Gewinnrücklage | 1.650.000 € |
aktive RAP | 75.000 € | Jahresüberschuss | 750.000 € |
versch. Passiva | 1.275.000 € | ||
4.075.000 € | 4.075.000 € |
S. 464Über das Konto „Sonstige betriebliche Erträge” wurde eine Dividenden-Einnahme nach Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 40.000 € netto verbucht. In der GuV-Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen” befinden sich u. a. folgende Ausgaben, die in der Buchführung jeweils auf separate Ko...