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NWB Nr. 16 vom Seite 1286

Weitere Klage gegen Rentenbesteuerung – erstmals Standardrente Streitgegenstand

Vor dem FG München ist unter dem Az. 15 K 4529/06 eine Klage anhängig, die sich gegen die Rentenbesteuerung i. d. F. des Alterseinkünftegesetzes richtet. Dies ist die dritte Klage gegen die Neuregelungen der Rentenbesteuerung. Klagen wurden bereits beim FG Baden-Württemberg (Az. 2 K 266/06) und beim FG Münster (Az. 14 K 2506/06 E) eingereicht.

Die Kläger im Fall des FG München bemängeln nicht nur die Doppelbesteuerung der Renten, die auf freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung beruhen, sondern sie halten auch die Besteuerung der auf Pflichtbeiträgen beruhenden Renten mit einem Besteuerungsanteil von 50 % für den Veranlagungszeitraum 2005 für unrechtmäßig. Die Kläger sehen einen Verstoß gegen das Enteignungsverbot und das Vertrauensschutzgebot und argumentieren mit der Zweckentfremdung der Beiträge für versicherungsfremde Leistungen und der sich daraus ergebenden wesentlich niedrigeren Rentabilität der Pflichtbeiträge im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen.

Das FG München wird sich daher als erstes Gericht mit der Frage befassen müssen, ob die Besteuerung der Renten, die auf Pflichtbeiträgen der Steuerpflichtigen zur gesetzli...