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FG München 16.08.2006 10 S 2202/06, NWB direkt 16/2007 S. 6

Festsetzung von Kindergeld

Die Festsetzung von Kindergeld ab einem bestimmten Zeitraum umfasst – bei fehlender zeitlicher Beschränkung – zugleich die Ablehnung der Kindergeldfestsetzung für den vorangehenden Zeitraum. Der im Bescheid über die Festsetzung von Kindergeld enthaltene Ausspruch, dass der Anspruch für einen bestimmten Zeitraum als erfüllt angesehen wird, weil der Anspruchsberechtigte das Kindergeld im Wege der Weiterleitung erhalten hat, stellt einen gesondert angreifbaren Verwaltungsakt dar.