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BFH 14.03.2007 IV S 13/06 (PKH), NWB direkt 16/2007 S. 3

Keine außerordentliche Beschwerde im Finanzprozess

Eine außerordentliche Beschwerde ist im Finanzprozess nicht mehr statthaft (Aufgabe der im Senatsbeschluss v. - IV B 42/05 vertretenen Rechtsansicht und Anschluss an ).