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BFH 07.11.2006 VIII R 81/04, NWB direkt 16/2007 S. 3

Keine Beschwer durch Nullbescheid

Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid wird mangels Beschwer unzulässig, wenn die Steuer während des Klageverfahrens durch einen Änderungsbescheid auf Null festgesetzt wird. Dieser Gerichtsbescheid gilt nach Antrag auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen.