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Einkommensteuer | Beiträge an die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Deutschland e. V.
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin hat mitgeteilt, dass der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Deutschland e. V. mit Wirkung vom die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist. Damit sind ab dem Beiträge an diese Religionsgemeinschaft im Rahmen der R 10.7 EStR abziehbar.