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Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafters an seine GmbH & Co. KG
Ein kapitalersetzendes Darlehen kann gem. rkr. NWB NAAAB-89676 (EFG 2006 S. 1244) unter den weiteren Voraussetzungen des § 172a HGB auch dann vorliegen, wenn der an der Komplementär-GmbH wesentlich beteiligte Gesellschafter/Geschäftsführer das Darlehen nicht der GmbH, sondern direkt der GmbH & Co. KG gewährt. Ist der Gesellschafter nicht an der KG beteiligt und fällt er mit dem Darlehen im Konkurs der KG aus, kann er daher dessen Verlust im Rahmen des § 17 EStG geltend machen (Bezug: § 17 EStG; § 172a HGB).
Praxishinweise: (1) Der Kläger (Kl.) war wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Komplementärin einer GmbH & Co. KG war. Diese nahm in 1999 ihre Tätigkeit auf. Alleiniger Geschäftsführer dieser KG war der Kl., der jedoch nicht als Kommanditist beteiligt war. Dem ...