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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in der EU
Die Besteuerungssituation bei erbfallbedingter Unternehmensnachfolge ist in der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet. Neben Ländern ohne jegliche Besteuerung und solchen mit einer sog. Ersatzerbschaftsbesteuerung existiert derzeit lediglich in 20 EU-Ländern ein Erbschaftsbesteuerungssystem. Bei einem Vergleich der Systeme lassen sich zudem gravierende Unterschiede feststellen. In einigen Ländern wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Übertragung an Familienangehörige zu 100 % von der Steuer befreit, in anderen Ländern dagegen hat der Erwerber grundsätzlich Erbschaftsteuer zu entrichten.
In Deutschland, Österreich, Dänemark und Polen ermittelt sich die tarifliche Erbschaftsteuer durch Anwendung eines länderspezifischen Erbschaftsteuertarifs auf die Bemessungsgrundlage „steuerpflichtiger Erwerb”. Die Bemessungsgrundlage „steuerpflichtiger Erwerb” wiederum ergibt sich, indem der Unternehmens(-anteils)nettowert um evtl. landesspezifisch zu gewährende sachliche Freibeträge, sog. Nachlassverbindlichkeiten und persönliche Freibeträge, zu vermindern ist.
Das aktuelle deutsche ErbStG benachteiligt alle Un...