Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 7 vom Seite 246

Mini-Jobs und pauschale Rentenversicherungsbeiträge

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. OFD Koblenz, Kurzinformation vom , DB 2007 S. 715) sind die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge an die Rentenkasse wegen eines Mini-Jobs bei der Berechnung des Sonderausgabenabzugs aus der Basisversorgung zu berücksichtigen. Hierbei kommt es nicht darauf an, wie der Mini-Job lohnsteuerlich (z. B. Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung mit 2 %) abgerechnet wird. Die bisherigen Einkommensteuer-Erklärungsvordrucke enthalten bislang keinen Hinweis hierauf; ab 2007 soll eine Eintragung im Mantelbogen aufgenommen werden. Da dem Arbeitnehmer die Höhe der gezahlten Arbeitgeberbeiträge nicht bekannt ist, ist denkbar, dass die Finanzämter eine schriftliche Bescheinigung der Arbeitgeber verlangen. Ob dies mit dem angestrebten Bürokratieabbau vereinbar ist, dürfte mehr als fraglich sein.