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Zulässigkeit deutscher Abwehrgesetze gegenüber den Nutzern des irischen Niedrigsteuersystems
Die Republik Irland offeriert Unternehmen eine Vielzahl steuerlicher Anreize. Irische Kapitalgesellschaften profitierten bis Ende 2005 von einem Körperschaftsteuersatz i. H. von nur 10 %. Zwar ist dieser Vorzugstarif mittlerweile ausgelaufen. Gleichwohl bietet Irland nach wie vor äußerst attraktive steuerliche Rahmenbedingungen: Mittlerweile unterliegen alle irischen Kapitalgesellschaften mit dem von ihnen erwirtschafteten gewerblichen Einkommen (trading income) einer körperschaftsteuerlichen Belastung von lediglich 12,5 %. Weitere ertragsteuerliche Belastungen – etwa durch Gewerbesteuer – bestehen nicht. Infolge dieser niedrigen Besteuerung haben in der Vergangenheit viele deutsche Unternehmen in Irland investiert und mobile Sektoren wie Finanzdienstleistungen, Versicherungen oder den internationalen Handel mit Beteiligungen nach Irland verlagert.
Der deutsche Fiskus verliert hierdurch Steueraufkommen. Daher versucht Deutschland nicht selten, dem ungeliebten irischen Niedrigsteuersystem durch die Anwendung von Missbrauchsvorschriften wie § 42 Abs. 1 AO oder §§ 7 ff. AStG zu begegnen. Sowohl Irland als auch Deutschland sind indes Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaf...