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NWB Nr. 15 vom Seite 1206

Eindämmung der Normenflut

Ihrem Ziel, überflüssige Verwaltungsanweisungen, die aus verschiedenen Gründen heute keinen Anwendungsbereich mehr haben, zu entfernen, ist die Bundesregierung wieder ein Stück näher gekommen. Bereits im Jahr 2005 hat das Bundesministerium der Finanzen von den BMF-Schreiben, die vor dem ergangen sind, fast 1 000 aufgehoben. Lediglich 134 Verwaltungsanweisungen sind für die Zukunft in Kraft geblieben. Die Überprüfung des Zeitraums von 1980 bis 2004 ist nun ebenfalls abgeschlossen. Auf Bundesebene sind ca. 3 500 BMF-Schreiben auf ihre Aktualität geprüft worden. In Abstimmung mit den Ländern wurde festgestellt, dass von den rd. 3 500 Bundesanweisungen lediglich rund 1 000 BMF-Schreiben - also rund 28 % - über den hinaus Gültigkeit behalten.

Damit reduziert sich im Ergebnis der aktuelle Bestand von Verwaltungsanweisungen für die Jahre ab 2005 auf einen Schlag von 3 500 auf 1 000 – also um 72 %. Auf Landesebene kommen die Erlasse der Länder und die Verfügungen der nachgeordneten Behörden hinzu, die auf diese BMF-Schreiben Bezug genommen haben und nicht bereits im Rahmen eigener Rechtsbereinigungsverfahren aufgehoben wurden. Die Aufhebung der BMF-Schr...