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Bilanzierung von selbst entwickelten Websites
I. Das Problem
Websites sind zum zentralen Bestandteil der Kommunikation und der Koordination wirtschaftlicher Aktivitäten avanciert . Nach den IFRS ist eine unternehmenseigene Website, die für den externen oder internen Gebrauch selbst entwickelt wurde, zwar ein immaterieller Vermögenswert (IAS 38.8; SIC-32.8). Fraglich ist aber,
ob und wann dieser Vermögenswert aktiviert werden muss und
wie die Ausgaben für die Entwicklung zu erfassen sind.
Die Antwort auf diese Fragen ist anhand der Kriterien zu prüfen, die
IAS 38 allgemein an den Ansatz von Entwicklungsausgaben knüpft und
SIC-32 zu „ Immaterielle Vermögenswerte – Website-Kosten” näher spezifiziert.
II. Erfassung von Entwicklungsausgaben gem. IAS 38
IFRS definieren einen immateriellen Vermögenswert als identifizierbaren, also separierbaren oder aus vertraglichen oder gesetzlichen Rechten erwachsenden, nicht-monetären Vermögenswert ohne physische Substanz (IAS 38.8, .9-17). Seine konkrete Ansatzpflicht knüpft an (IAS 38.21, .22-23)
den wahrscheinlichen künftigen ökonomischen Nutzenzufluss aus dem Vermögenswert an das Unternehmen und
die verlässliche Ermittlung der Anschaffungs- oder ...