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Grunderwerbsteuerbefreiung bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Steuerbefreiung des § 3 Nr. 2 GrEStG auch bei § 1 Abs. 2a GrEStG anwendbar
Nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft sind nach einer Entscheidung des BFH insoweit gem. § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei, als sie auf einer schenkweisen Anteilsübertragung beruhen.
Grunderwerbsteuerbarkeit bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies (Fiktion) nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft.
Besondere Steuerbefreiung in § 3 Nr. 2 GrEStG
Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sind u. a. Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG von der Besteuerung ausgenommen. Fraglich war im Streitfall, ob ein nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG steuerbarer Vorgang, der einen Gesellschaftsanteil und kein Grundstück zum Gegenstand hat, ebenfalls befreit werden kann. Die bisherige Streitfrage wurde nun vom BFH abschließend zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG stehe nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2a GrEStG den Übergang der Grundstücke von d...