Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBEV Nr. 4 vom Seite 125

Exchange Traded Funds im Betriebsvermögen

Konzeption und steuerliche Behandlung

Prof. Dr. Thomas Egner und Dipl.-Kfm. Michael Kohl, beide Lahr/Schwarzwald

In einem ersten Beitrag haben wir Ihnen bereits Exchange Traded Funds (ETF) als Anlageinstrument vorgestellt und deren Besteuerung beim Privatanleger erläutert (vgl. NWB QAAAC-33220). Im Folgenden werden nun ETF im Betriebsvermögen beleuchtet. Hierbei klären wir zunächst die Frage der Zuordnung der ETF zum Betriebs- oder Privatvermögen. Darauf aufbauend unterscheiden wir bei der Besteuerung zwischen dem Betriebsvermögen von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.

I. Zuordnung von ETF zum Betriebsvermögen

Betriebsvermögen wird bei Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen unterschiedlich zugeordnet: Während bei einer Kapitalgesellschaft das gesamte Vermögen der Gesellschaft als Betriebsvermögen definiert ist, wird bei Personenunternehmen notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen unterschieden.

Als notwendiges Betriebsvermögen werden dabei alle Wirtschaftsgüter bezeichnet, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden oder dazu bestimmt sind (R 4.2 Abs. 1 Satz 1 EStR). Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Grundstücke), die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen. Als gewil...