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BBEV Nr. 4 vom Seite 121

EuGH-Urteil „Meilicke” – eine Chance für betroffene Kapitalanleger?

Altes KSt-Anrechnungsverfahren rückwirkend gemeinschaftswidrig

von Dr. Jürgen Heidenreich, Alzenau

Der EuGH hat erwartungsgemäß mit Urteil v. - Rs. C-292/04, Meilicke NWB FAAAC-39375 das bis zum Jahr 2000 einschließlich geltende deutsche körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren für europarechtswidrig erklärt – dies allerdings rückwirkend und damit entgegen dem dringenden Antrag der Bundesregierung. Der Fokus des folgenden Beitrags liegt daher auf der Frage, welche Konsequenzen sich aus dieser Entscheidung für die Beratung betroffener Privatanleger ergeben.

I. EuGH-Urteil „Meilicke”

Der deutsche Privatanleger Meilicke hatte in den Jahren 1995 bis 1997 in niederländischen und dänischen Aktien investiert und hieraus Dividenden von umgerechnet ca. 20.000 € erhalten. Seine Erben beantragten eine Steuergutschrift von 3/7 dieser Dividenden, ganz so, wie dies bei Dividenden aus deutschen Aktien nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. vorgesehen war. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, eine Steuergutschrift komme nur bei in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften in Frage. Das angerufene FG Köln legte den Fall dem EuGH vor, der nunmehr § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. wegen eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit für nicht mit EG-Recht vereinbar erklärte. Ein...